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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der INTOBIS GmbH & Co. KG
Internetmodul IncomingSoft
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung von Software des Anbieters
zur Nutzung über ein Datennetz sowie damit verbundene weitere Leistungen.
Der Anbieter stellt dem Kunden für die Laufzeit dieses Vertrages
die Software in der aktuellen gültigen Version per Übertragung
über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Der
Anbieter ist berechtigt, das System bzw. einzelne Bestandteile zu verändern,
insbesondere zu erweitern, zu verbessern oder einzuschränken.
Der Funktionsumfang der Software ergibt sich aus dem im Internet zur Verfügung
gestellten Showcase, der nach Ankündigung durch Newsletter, im Internet
oder anderer geeigneter Form, laufend aktualisiert wird.
§ 2 Pflichten des Anbieters
Der Anbieter verpflichtet sich, dem Kunden die vertragsgegenständliche
Software nach Maßgabe des nachfolgenden § 3 zur Nutzung über
ein Datennetz zugänglich zu machen und zu erhalten. Zu diesem Zwecke
speichert der Anbieter die Software auf einem Server, der über das
gem. § 1 Absatz 2 dieses Vertrages gewählte Datennetz für
den Kunden erreichbar ist.
Der Anbieter verpflichtet sich nach Maßgabe des nachfolgenden §
4 zur ständigen Pflege der Software.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Anbieter für den Fall,
dass er neuere Versionen der Software entwickelt, die alte Version unverzüglich
durch die neue Version zu ersetzen.
Der Anbieter verpflichtet sich des weiteren zur Speicherung von Daten
des Kunden (Data-Hosting) nach Maßgabe des nachfolgenden §
5; Bereitstellung einer Service-Hotline nach Maßgabe des nachfolgenden
§ 6.
§ 3 Nutzung der Software
Der Anbieter räumt dem Kunden die zur Nutzung der vertragsgegenständlichen
Leistungen gemäß § 2 dieses Vertrages notwendigen einfachen
Nutzungsrechte an der Software ein.
Soweit der Anbieter dem Kunden fremde, d. h. von Dritten erstellte Software
zur Nutzung überlässt, sind die dem Kunden eingeräumten
Nutzungsrechte dem Umfang nach auf die Nutzungsrechte beschränkt,
welcher der Dritte dem Anbieter eingeräumt hat. In diesem Falle ist
der Anbieter verpflichtet, dem Kunden den Umfang der ihm von dem Dritten
eingeräumten Nutzungsrechte auf Anforderung offen zulegen.
§ 4 Pflege der Software
Der Anbieter überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der
Software und beseitigt unverzüglich sämtliche Softwarefehler.
Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software die bekannten Funktionen
nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, den Lauf unkontrolliert
abbricht oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass
die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist.
§ 5 Daten-Hosting
Sofern der Anbieter zum Daten-Hosting verpflichtet ist, ist der Kunde
berechtigt, von dem Anbieter jederzeit den Nachweis einer vertragsgemäßen
und ausreichenden Datensicherung zu verlangen. Der Kunde bleibt in jedem
Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher vom Anbieter jederzeit,
insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner
oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht
des Anbieters besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übergabe
von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz.
Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten
geeignete Software zu erhalten.
Der Anbieter ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust
bei Computerabsturz und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf
diese Daten zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Anbieter regelmäßige
Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen
sowie Firewalls o. ä. installieren. Zugangsdaten (Benutzernamen und
Kennwörter), die dem geschützten Datenzugriff durch den Kunden
dienen, dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Mitarbeiter des Anbieters dürfen nur dann Kenntnis von den Zugangsdaten
oder Zugriff auf von dem Kunden gespeicherte Daten erhalten, wenn dies
zur Durchführung dieses Vertrages zwingend notwendig ist.
Im Falle des Ausscheidens von Mitarbeitern des Kunden, denen Zugangsdaten
bekannt waren, ist es Sache des Kunden, eine Änderung der Zugangsdaten
zu veranlassen.
§ 6 Service-Hotline und Kundendienst
Während der Laufzeit des Vertrages hat der Kunde Zugang zu einem
telefonischen Hilfsdienst (Hotline). Die Hotline ersetzt nicht die Kundenschulung.
Die telefonische Hotline ist erreichbar von Mo. – Fr. zwischen 9
und 11, sowie zwischen 14 und 16 Uhr. Zusätzlich ist es möglich
Hotline-Anfragen per EMail an info@intobis.de zu senden, die werktags
innerhalb einer Reaktionszeit von 24 Stunden in gleicher Form beantwortet
werden.
§ 7 Verfügbarkeit des Systems
Das System ist grundsätzlich durchgehend, d. h. 24 Stunden pro Tag,
7 Tage pro Woche betriebsbereit. Der Anbieter bemüht sich, eine Rechenzentrums-Abgabeverfügbarkeit
von 95% im Monatsdurchschnitt einzuhalten. Ein Ausfall wird terminiert
vom Zeitpunkt der Aufnahme der Störungsannahme bis zu deren Beseitigung.
Zu den Ausfallzeiten gehören nicht geplante Ausfallzeiten, sowie
Zeiten in den das System technologisch bedingt anzuhalten ist, weil die
Systemsoftware kurzzeitig exklusiv zur Verfügung stehen muss und
Zeiten, die sich infolge technischer und/oder softwareseitiger Veränderung
(Hochrüsten oder Hardware, Versions- und Releasewechsel der Anwendungssoftware,
etc.) ergeben sowie solche, die auf Verbindungsstörungen beruhen.
Vom Kunden direkt oder indirekt verursachte Störungen oder Ausfälle
des System fallen unter keinen Umständen in den Verantwortungsbereich
des Anbieters und sind bei der Betrachtung der Abgabeverfügbarkeit
unbeachtlich.
Der Anbieter ist berechtigt, den Zugriff auf das System abzuschalten,
um es zu überprüfen oder zu warten. Der Kunden willigt in alle
– auch kurzfristigen und unangekündigten – aus technischen
Gründen erforderlichen oder nützlichen Abschaltungen ein. Der
Anbieter verpflichtet sich im Gegenzug Abschaltungen von längerer
Dauer (30 Min. oder mehr) möglichst nur in Zeiten vorzunehmen, während
denen der Zugriff auf das System im langfristigen Vergleich am geringsten
ist (üblicherweise zwischen 3 Uhr und 7 Uhr MEZ).
§ 8 Vergütung
Für die Bereitstellung der Software und der Nutzung der Hotline zahlt
der Kunde ein jährliches Entgelt bei jährlicher Vorauszahlung
jeweils zum Kalenderersten, beginnend mit dem Vertragsabschluss.
Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung für die von ihm angebotenen
Leistungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) erstmalig zwölf
Monate nach Abschluss dieses Vertrages zu erhöhen. Zu weiteren Erhöhungen
der Vergütung gemäß § 315 BGB ist der Anbieter berechtigt,
wenn die letzte Preiserhöhung mindestens zwölf Monate zurückliegt.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
Der Anbieter ist verpflichtet, Mängel an der vertragsgegenständlichen
Software unverzüglich zu beheben.
Auf die übrigen Verpflichtungen des Anbieters gemäß den
§ 3 bis 7 dieses Vertrages finden die gewährleistungsrechtlichen
Bestimmungen des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB) Anwendung.
Der Anbieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen
zu seinem Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern,
die nicht in seinem Einflussbereich stehen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden
und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im übrigen ist
die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung
des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt,
wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen
des Anbieters gilt.
Eine Haftung für die Richtigkeit von Dateiinhalten und daraus resultierenden
Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Es ist für den Kunden
notwendig und verpflichtend, Dateiinhalte zu überprüfen, bevor
sie angewendet werden. Im Falle einer Inanspruchnahme des Auftragnehmers
auf Haftung ist ein Mitverschulden des Anwenders angemessen zu berücksichtigen,
insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder nachweislich fehlerhaften
Datenbeständen.
Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel
und wegen mangelnder Verfügbarkeit sind ausgeschlossen, wenn der
Kunde sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Leistungserbringung schriftlich
anzeigt.
Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen den Anbieter verjähren
spätestens innerhalb eines Jahres ab Eintritt des gesetzlichen Verjährungsbeginns.
Dies gilt nicht für Ansprüche die sich aus § 634a BGB ergeben.
§ 10 Höhere Gewalt
Bei Ausfall der Einrichtungen des Anbieters infolge höherer Gewalt,
Streik, Aussperrung, Aufruhr, behördlicher Maßnahmen oder wegen
Unterbrechung der Stromversorgung, der Fernmelde- bzw. Datenübermittlungseinrichtungen
der Netzbetreiber ist der Anbieter – vorbehaltlich anderweitiger
Regeln dieser AGB – von der Verpflichtung zur Leistung frei und
haftet nicht.
§ 11 Datenschutz
Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen – insbesondere
des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Teledienstdatenschutzgesetzes
(TDDSG) und der Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV) - sind
dem Anbieter bekannt. Der Anbieter wird die gesetzlichen Bestimmungen
des Datenschutzes in ihrer jeweils geltenden Fassung einhalten.
§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden
Parteien durch Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) gekündigt
werden, und zwar mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende. Erstmals
ist die Kündigung nach einer Mindestlaufzeit von einem Jahr zulässig.
Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für
den Anbieter insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung
seiner Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung gemäß §
8 dieses Vertrages nicht nachkommt.
§ 13 Schlussbestimmungen
Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht
anwendbar.
Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten,
die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben,
Messkirch als Gerichtsstand vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die
Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt
die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Ungültige
Bestimmungen sind entsprechend der Zielsetzung dieser Geschäftsbedingungen
auszulegen und im gegenseitigen Einvernehmen kurzfristig durch gültige
Bestimmungen zu ersetzen. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der
Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
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